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   BFH, 29.04.1993 - V R 93/89   

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https://dejure.org/1993,3429
BFH, 29.04.1993 - V R 93/89 (https://dejure.org/1993,3429)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1993 - V R 93/89 (https://dejure.org/1993,3429)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1993 - V R 93/89 (https://dejure.org/1993,3429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 510
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 29.04.1993 - V R 93/89
    Der Verzicht auf die Umsatzsteuerfreiheit ist weder ein Scheingeschäft noch eine Scheinhandlung, sondern wirklich gewollt (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 2.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist im Streitfall zwar lediglich zu entscheiden, ob die Mißbrauchsfolgen des § 42 AO 1977 die Klägerin treffen, nicht aber auch, ob dies hinsichtlich des Erwerbers A der Fall ist (vgl. Urteil in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 3. b).

    Da der Verzicht auf die Steuerbefreiung (§ 9 UStG 1980) dem Erwerber den Vorsteuerabzug aber regelmäßig gerade ermöglichen soll (vgl. BFH in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.), kann die Option für die Steuerpflicht in der Person des Veräußerers jedenfalls dann nicht mißbräuchlich sein, wenn der Vorsteuerabzug des Erwerbers gerechtfertigt ist.

    Behandelt der Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung als steuerpflichtig, ist der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich (Senatsurteil in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866, unter 4.).

  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus BFH, 29.04.1993 - V R 93/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats führt die Zwangsversteigerung eines Grundstücks umsatzsteuerrechtlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers unmittelbar an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).

    Der frühere Grundstückseigentümer kann auf die Steuerfreiheit des Grundstücksumsatzes verzichten (§ 9 Abs. 1 UStG 1980), und zwar auch noch nach Abschluß des Versteigerungsverfahrens (Senatsurteil in BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500).

  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

    Auszug aus BFH, 29.04.1993 - V R 93/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats führt die Zwangsversteigerung eines Grundstücks umsatzsteuerrechtlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers unmittelbar an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • FG Niedersachsen, 06.06.1989 - V 119/89
    Auszug aus BFH, 29.04.1993 - V R 93/89
    Das Finanzgericht (FG) wies die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1989, 658 abgedruckten Urteil ab.
  • BFH, 27.06.1991 - V R 106/86

    Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn

    Auszug aus BFH, 29.04.1993 - V R 93/89
    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber lediglich für den Fall bejaht, daß dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen Gegenforderungen verrechnet (vgl. hierzu noch Reiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1992, 42; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 42 AO 1977 Tz. 36; Weiß, UR 1991, 317, und die Urteilsanmerkung in Höchstricherliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1992, 20).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Verzichtet ein Grundstücksveräußerer auf die Steuerfreiheit der Grundstücksübertragung (§§ 9, 4 Nr. 9 a UStG), ist ein hiermit korrespondierender Vorsteuerabzug des Erwerbers zwar grundsätzlich nicht als rechtsmißbräuchlich im Sinne von § 42 AO zu werten (vgl. BFHE 171, 7, 9; 172, 172, 174; 173, 468, 470; BFH/NV 1994, 510, 511; 1994, 745; 1995, 746, 747 f; 1995, 1029, 1030).
  • BFH, 09.01.1997 - VII R 51/96

    Geschäftsführerhaftung bei Umsatzsteueroption

    Die von der GmbH hiergegen erhobene Klage und Revision hatte vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Erfolg (Urteil vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).

    Mit der Revision macht der Kläger geltend, die Rechtsauslegung des FG widerspreche dem BFH-Urteil in BFH/NV 1994, 510, in dem für den Streitfall entschieden worden sei, daß die GmbH i. L. als Steuerschuldnerin wirksam nach § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert habe.

    Das Urteil des V. Senats des BFH in BFH/NV 1994, 510, das die Option zur Umsatzsteuerpflicht im Streitfall für zulässig und wirksam erklärt hat, steht der Annahme einer Pflichtverletzung durch den Kläger nicht entgegen.

  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Da der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 9 UStG dem Erwerber den Vorsteuerabzug ermöglichen soll (BFH-Urteil in BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866), ist die Option für die Steuerpflicht in der Person des Veräußerers dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Vorsteuerabzug des Erwerbers gerechtfertigt ist (BFH-Urteil vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).
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